Vollzug des Baugesetzbuches;
Ortsgemeinde Otterstadt, Bebauungsplan „Kollerstraße Sondergebiet A Sommerfesthalle – 1. Änderung“
hier: Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.03.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kollerstraße Sondergebiet A Sommerfesthalle – 1. Änderung“ der Ortsgemeinde Otterstadt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch beschlossen.
In der gleichen Sitzung hat der Ortsgemeinderat die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Ortsgemeinde Otterstadt beabsichtigt aufgrund bestehender öffentlicher Nachfrage die Realisierung eines Kleinspielfeldes als Sport- und Spielanlage in der Nähe zur bestehenden Sommerfesthalle am östlichen Ortsrand der Gemeinde. Vor diesem Hintergrund sollen die entsprechenden bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen rechtsverbindlich geschaffen werden. Da für den räumlichen Teilbereich gegenwärtig Planungsrecht mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Kollerstraße Sondergebiet A Sommerfesthalle“ besteht, bedarf es einer entsprechenden Teiländerung zur Realisierung des o.g. Vorhabens.
Mit der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes werden nachfolgend aufgeführte Ziele verfolgt:
- Schaffung von nachfragegerechten Flächen für Sport- und Spielanlagen
- Sicherung des vorhandenen Freizeitangebotes innerhalb der Ortsgemeinde
- Aufwertung der untergenutzten Teilräume / „Belebung“ durch öffentliche Nutzung
- Verminderung von Lärmimmissionen gegenüber schutzbedürftigen Nutzungen
- Verträgliche und behutsame Einbindung in begrüntes Umfeld
Geltungsbereich:
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 0,14 ha und befindet sich am östlichen Siedlungsrand der Ortsgemeinde.
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flst.-Nr. 2346/1 und 2076/10.
Abbildung: Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kollerstraße Sondergebiet A Sommerfesthalle – 1. Änderung“ (ohne Maßstab).
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form der frühzeitigen Offenlage findet statt von
Montag, den 01.05.2023, bis einschließlich Freitag, den 02.06.2023
bei der Verbandsgemeinde Rheinauen, Bauverwaltung, Ludwigstraße 99, 67165 Waldsee, während der üblichen Dienststunden (Montag – Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr und Montag – Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung.
Parallel zur öffentlich Auslegung werden die Unterlagen während des o.g. Zeitraumes auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rheinauen unter
zur Einsichtnahme bereitgestellt. Die Bekanntmachung finden Sie ebenso auf der Homepage unter www.vg-rheinauen.de.
Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Otterstadt, 14.04.2023
gez. Bernd Zimmermann
Ortsbürgermeister
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