Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung

Der Rat der Ortsgemeinde Neuhofen hat in seiner Sitzung am 29.11.2022 nachstehende Änderungsatzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:

  1. Satzung
    vom 29.11.2022
    zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Neuhofen
    vom 18.10.2017

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) in seiner Sitzung am 29.11.2022 die folgende Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Ortsgemeinde Neuhofen beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Artikel 1
Änderungen


1.§ 10 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:
(1) Die ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen der Gemeindebücherei der Ortsgemeinde Neuhofen erhalten eine Aufwandsentschädigung in Form eines monatlichen Pauschalbetrages wie folgt:

a) der/die Büchereileiter/in                                                                                       300,- €
b) der/die stellvertretende Büchereileiter/in                                                         200,- €
c) der/die Mitarbeiter/innen                                                                                     120,- €
d) Senior-Hilfskräfte (nach 4 Jahren)                                                                          75,- €
e) Junior-Hilfskräfte                                                                                                       50,- €

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Neuhofen, den 29.11.2022
Ortsgemeinde Neuhofen

Gez. Marohn                          (DS)
Ortsbürgermeister

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Erlass der Satzung für deren Gültigkeit von Anfang an unbeachtlich ist, wenn diese nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Waldsee, 29.11.2022             (DS)
Gez. Fassott, Bürgermeister