Amtliche Meldung

Öffentliche Bekanntmachung – Widmung von Straßenparzellen

Der Ortsgemeinderat Neuhofen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.02.2024 die Widmung der nachfolgend genannten Straßenparzellen gemäß § 36 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz wie folgt ausgesprochen:

Der Ortsgemeinderat Neuhofen beschließt die Widmung der nachfolgend genannten und in beigefügten Plänen ersichtlichen Straßenparzellen gemäß § 36 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG):

Die in der Gemarkung Neuhofen gelegenen Straßenparzellen

Rehbachstraße (Teilbereich),

Flurstück Nummern:
3440/51 (Teilfläche), 3453/30, 3451/23, 3451/25, 3451/16, 3451/13, 3451/19, 3451/11, 3450/11, 3580/19, 248/13, 248/6, 249/4, 250/2

werden für den öffentlichen Verkehr gemäß § 3 Nr. 3 Landestraßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG) als Gemeindestraße gewidmet.

Die Widmung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen, Ludwigstraße 99, 67165 Waldsee oder beim Kreisrechtsausschuss bei der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. Sollte die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden, so gilt dies als eigenes Verschulden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Einlegung des Widerspruchs in elektronischer Form derzeit nicht möglich ist.

Marohn
Ortsbürgermeister

 

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