Öffentliche Bekanntmachung des Rhein-Pfalz-Kreises: Benachrichtigung betroffener Personen über die Verletzung des Schutzes von personenbezogener Daten
Wie die Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises bereits informiert hat, sind durch den Hackerangriff Daten entwendet und von den kriminellen Tätern im Darknet veröffentlicht worden.
Die Kreisverwaltung hat keinerlei Einfluss darauf, was mit den gestohlenen Daten
missbräuchlich passieren kann. Wesentlich und auch mehr als bedauerlich ist aber, dass die Kreisverwaltung aktuell davon ausgeht, dass der Schutz der personenbezogenen Daten nicht in dem Umfang gewährleistet werden konnte, wie dies gewünscht und wie es auch der technische und organisatorische Anspruch ist.
Nach den Vorgaben des Landesdatenschutzgesetzes veröffentlicht die Kreisverwaltung eine öffentliche Bekanntmachung in acht Sprachen, um betroffene Personen über die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten nach den §§ 54 ff des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) Rheinland-Pfalz bzw. Art. 33 ff der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zu informieren. Diese Veröffentlichung erfolgt in den Amtsblättern, der allgemeinen Presse, der
gemeindlichen Amtsblätter und der Homepage der Kreisverwaltung.
Da nicht sichergestellt werden kann, dass die veröffentlichten Daten von Dritten genutzt werden, bittet die Kreisverwaltung allgemein folgende Maßnahmen zu ergreifen:
❖ Passwörter (dienstlich und privat) ändern.
❖ Kontobewegungen regelmäßig überprüfen.
❖ Antivirenprogramm auf dem privaten PC und Updates des Betriebssystems aktuell halten. Aktivieren Sie die dort ebenfalls die Firewall.
❖ Seien Sie wachsam, wenn
❖ Ihre Bank verdächtige Kreditkarten-Zahlungen meldet.
❖ Ihren Kontakten auffällt, dass von Ihrer Adresse Spam verschickt wird.
❖ Logins nicht funktionieren, obwohl die Daten korrekt sind.
❖ Geräte wie PC, Laptop oder Handy einen stark erhöhten Akkuverbrauch haben.
Weitere Informationen sind bei der Verbraucherzentrale unter
zu finden.
Darüber hinausgehende Informationen an einzelne betroffene Personen bleiben vorbehalten.
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