Amtliche Meldung

Öffentliche Auslegunge des Planentwurfes und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Vollzug des Baugesetzbuches;
Ortsgemeinde Altrip, Bebauungsplan „KiTa Sausewind“ 

Hier: Öffentliche Auslegung des Planentwurfs und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat Altrip hat in seiner Sitzung am 16.12.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans „KiTa Sausewind“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Zudem wurde der Planentwurf angenommen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die frühzeitige Offenlage fand im Zeitraum 20.12.2021 bis 25.02.2022 statt.

Anlass der Planung ist der bestehende Bedarf an Kindergartenplätzen, der innerhalb der Ortsgemeinde Altrip in den bestehenden Einrichtungen nicht mehr gedeckt werden kann. Um ihrer Verpflichtung zur Bereitstellung von Betreuungsplätzen gerecht zu werden, plant die Ortsgemeinde Altrip die Errichtung einer weiteren Kindertagesstätte. Hierzu soll eine Fläche im Ortszentrum der Gemeinde Altrip in Anspruch genommen werden. Planerische Zielsetzungen der Gemeinde für die Aufstellung des Bebauungsplanes sind insbesondere

  • die Bereitstellung der benötigen Kindergartenplätze
  • die Errichtung einer ausreichenden Zahl an PKW-Stellplätzen entsprechend dem Bedarf der Kindertagesstätte
  • die Sicherung eines großzügigen Baufelds für die Ausgestaltung der Kindertagesstätte
  • die planungsrechtliche Absicherung einer möglichen Erweiterung
  • die Gewährleistung einer flächigen Versickerung auf dem Gelände sowie
  • der Erhalt der bestehenden Parkfläche nördlich der geplanten Kindertagesstätte

Der Standort des geplanten Gebäudes ist bislang Teil einer öffentlichen Grünfläche. Für das Plangebiet besteht kein Bebauungsplan. Ein im Jahr 2017 erstellter Bebauungsplan für ein geplantes Ärztehaus wurde vom Oberverwaltungsgericht Koblenz im Normenkontrollverfahren im Jahr 2019 für nichtig erklärt. Das Gericht hat dabei der öffentlichen Grünfläche, in welcher sich das Plangebiet befindet, die Eignung als unbeplanter Innenbereich aberkannt. Eine Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 BauGB „unbeplanter Innenbereich“ ist somit nicht gegeben. Vielmehr ist das Planungsgebiet als Außenbereich gemäß § 35 BauGB zu beurteilen.

Der nördlich an die Fläche für die geplante Kindertagesstätte angrenzende Park wird planungsrechtlich abgesichert.

Geltungsbereich:

Das Planungsgebiet befindet sich im Zentrum der Ortsgemeinde Altrip nördlich der Rheingönheimer Straße. Es umfasst eine Fläche von ca. 9.560 m².

Der Geltungsbereich wird begrenzt

im Nordosten
durch die südwestliche Grenze des Flurstücks 249/3 (Beethovenstraße)

im Westen
durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 980/3, 976/2, 974/2, 969/2, 966/3, 962/5, 963/2 sowie 664/4

im Süden
durch die nördliche Grenze des Flurstücks 304/3 (Schillerstraße)

Abbildung: Geltungsbereich des Bebauungsplanes „KiTa Sausewind“ (ohne Maßstab).

In der Sitzung am 21.07.2022 wurde der überarbeitete Planentwurf angenommen und die öffentliche Auslegung des Planentwurfs und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form der regulären öffentlichen Auslegung findet statt von

Montag, den 08.08.2022
bis einschließlich Freitag, den 09.09.2022,

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen, Bauverwaltung, Ludwigstraße 99, 67165 Waldsee, während der üblichen Dienststunden (Montag – Freitag 8.00–12.00 Uhr und Montag – Donnerstag 14.00–16.00 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung.

Parallel zur öffentlichen Auslegung werden die Unterlagen während des o.g. Zeitraumes auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rheinauen unter https://www.vg-rheinauen.de/vg_rheinauen/Leben in der VG/Bauen/Bauleitpläne – Offenlage/ zur Einsichtnahme bereitgestellt. Die Bekanntmachung finden Sie ebenso auf der Homepage unter www.vg-rheinauen.de.

In den ausgelegten Planunterlagen werden folgende umweltrelevante Themen behandelt:

Schutzgut Mensch
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd – Regionalstelle Gewerbeaufsicht vom 21.12.2021
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd – Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz vom 23.02.2022

Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise abgegeben:
Immissionsschutz, Rheinniederung

Schutzgut Tiere und Pflanzen
Forstamt Pfälzer Rheinauen vom 18.01.2022
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz vom 22.02.2022
BUND, Kreisgruppe Rhein-Pfalz vom 24.02.2022

Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise abgegeben:
Baumbestand, Baumfällungen, Gehölzbestand, Einwirkungen auf Pflanzen und Tieren

Schutzgut Fläche
Forstamt Pfälzer Rheinauen vom 18.01.2022
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz vom 22.02.2022
BUND, Kreisgruppe Rhein-Pfalz vom 24.02.2022

Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise abgegeben:
Ausgleichsfläche, Kompensationsmaßnahmen, Dachbegrünung

Schutzgut Boden
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd – Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz vom 23.02.2022
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz vom 22.02.2022
BUND, Kreisgruppe Rhein-Pfalz vom 24.02.2022

Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise abgegeben:
Bodenverdichtungen, Altablagerungen, Versickerungsfähigkeit, Oberflächenbefestigung,

Schutzgut Wasser
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd – Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz vom 23.02.2022

Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise abgegeben:
Niederschlagswasser

Schutzgüter Landschaftsbild und Erholung, Kultur- und sonstige Sachgüter
Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie Außenstelle Speyer vom 22.02.2022

Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise abgegeben:
Archäologische Fundstellen, Kleindenkmäler (z.B. Grenzsteine), Kulturdenkmale

Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Altrip, 21.07.2022

gez. Volker Mansky
Ortsbürgermeister

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