Amtliche Meldung

– Öffentliche Auslegung des Planentwurfs und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Vollzug des Baugesetzbuches;
Ortsgemeinde Neuhofen, Bebauungsplan „Lebensmitteleinzelhandelt und Wohnbebauung alter Sportplatz“

Hier: Öffentliche Auslegung des Planentwurfs und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat Neuhofen hat in seiner Sitzung am 04.02.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans „Lebensmitteleinzelhandel und Wohnbebauung alter Sportplatz“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Zudem wurde der Planentwurf angenommen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die frühzeitige Offenlage fand im Zeitraum 22.03. bis 23.04.2021 statt.

Die ca. 1,97 ha große Fläche befindet sich im Gemeindeeigentum und wird zurzeit als Sportplatz genutzt. Die Gemeinde beabsichtigt, auf dem zentral gelegenen Gelände an der Jahnstraße einen Lebensmittelmarkt als Vollsortimenter anzusiedeln. Das Areal eignet sich durch seine zentrale Lage, gute Erreichbarkeit und ausreichendem Flächenangebot sehr gut für die Ansiedlung eines zukunftsfähigen Einzelhandelsstandortes.

Im Jahr 2019 wurde von der Gemeinde ein Investorenauswahlverfahren durchgeführt, das zum Ziel hatte, einen geeigneten Investor zu finden, der das Areal des Sportplatzes erwirbt und auf diesem ein Lebensmittelmarkt als Vollsortimenter, mehrere Wohngebäude und ein Gebäude für eine Geschäfts- oder Mischnutzung (Wohnen/Gewerbe) in architektonisch ansprechender Qualität errichtet. Ziel ist es, eine attraktive Ortsmitte mit Wohn- und Gewerbenutzung zu schaffen. Maßgabe hierfür war es, ein verträgliches Nebeneinander der Nutzungen zu ermöglichen sowie die bestehenden Bäume im Plangebiet zu erhalten.

Der im Plangebiet enthaltene Parkplatz des Bürgerhauses sowie eine Freifläche (ehemaliges Kleinspielfeld) für einen Spielplatz sollen erhalten bzw. berücksichtigt bleiben. Der Außenbereich für die Gartenwirtschaft der VfL-Gaststätte soll einer Neugestaltung unterzogen werden.

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Größe von etwa 1,97 ha und liegt zentral im Siedlungsgebiet, zwischen Jahnstraße im Süden, der Straße „Auf der Hasenplatte“ im Westen und dem Siedlerweg im Norden. Östlich des Geltungsbereiches befinden sich das Bürger- und Rathaus der Gemeinde.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 3832 (teilweise), 3834/1 (teilweise), 3834/2 (teilweise), 3834/3 (teilweise), 3843/2 (teilweise), 3454/18 (teilweise), 3874/2 (teilweise) und 3838 (teilweise) der Gemarkung Neuhofen.

Abbildung: Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Lebensmitteleinzelhandel mit Wohnbebauung alter Sportplatz“ (ohne Maßstab).

Die zeichnerisch festgelegten externen Ausgleichsflächen 1 und 2 befinden sich im Gewann „In den Offlach-Äckern“ als Teilfläche der Flurstücke Nr. 2980 und 3068 und die externe Ausgleichsfläche 3 befindet sich im Gewann „Im Woog auf der Platte“ als Teilfläche der Flurstücke Nr. 4751 bis 4755.

Abbildung: Geltungsbereich II der externen Ausgleichsfläche 1 (ohne Maßstab)

 


Abbildung: Geltungsbereich III der externen Ausgleichsfläche 2 (ohne Abbildung)

 

 

Abbildung: Geltungsbereich IV der externen Ausgleichsfläche 3 (ohne Maßstab)

In der Sitzung am 12.07.2022 wurde nun der überarbeitete Planentwurf angenommen und die öffentliche Auslegung des Planentwurfs und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form der regulären öffentlichen Auslegung findet statt von

Montag, den 08.08.2022
bis einschließlich Freitag, den 09.09.2022,

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen, Bauverwaltung, Ludwigstraße 99, 67165 Waldsee, während der üblichen Dienststunden (Montag – Freitag 8.00–12.00 Uhr und Montag – Donnerstag 14.00–16.00 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung.

Parallel zur öffentlichen Auslegung werden die Unterlagen während des o.g. Zeitraumes auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rheinauen unter https://www.vg-rheinauen.de/vg_rheinauen/Leben in der VG/Bauen/Bauleitpläne – Offenlage/ zur Einsichtnahme bereitgestellt. Die Bekanntmachung finden Sie ebenso auf der Homepage unter www.vg-rheinauen.de.

Neben den Bebauungsplanunterlagen liegen folgende Gutachten und umweltbezogene Informationen vor:

  • Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung vom 13.07.2022
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Institut für Faunistik, August 2021
  • Umwelt- und Baugrundtechnische Untersuchung, Prof. Dr. Knoblich Umwelt- & Baugrundberatung GmbH, 30.09.2020
  • Fachbeitrag Niederschlagsbewirtschaftung, Project Consult Dr.-Ing. Burkhardt Döll e.K., Mai 2022
  • Gutachten Geräuschemissionen und -immissionen, TÜV Nord Umweltschutz GmbH & Co. KG, 17.11.2021
  • Verkehrsgutachten, S H G Ingenieure – Gesellschaft für integrierte Verkehrs- und Instandsetzungsplanung mbH, November 2021
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

In den ausgelegten Planunterlagen werden folgende umweltrelevante Themen behandelt und Hinweise dazu abgegeben:

Schutzgut Mensch:
Immissionsbelastung durch Gewerbe- und Verkehrslärm, Verkehrserhebung, Abschätzung Verkehrsaufkommen, Schallschutzkonzept und Schallschutzmaßnahmen, Hochwasserschutz, Starkregen- und Überflutungsvorsorge, Freizeit und Naherholung, Landschaftsbild, Wirkungspfad Boden – Mensch, Abfallentsorgung

Schutzgut Fläche:
Innerörtlicher Standort, Vermeidung Flächenverbrauch

Schutzgut Boden:
Baugrund, Versickerungsfähigkeit, Bodenfunktionen, Grundwasserverhältnisse, Bodenmechanische Kennwerte, Kampfmittel, Radonvorsorge, Gründungsempfehlungen, Abfalltechnische Beurteilung, Altablagerungen, Auffüllungen, Bodenschutzrechtliche Einschätzung, Verlust von Bodenfunktionen, externe Ausgleichsflächen, Geländeauffüllungen

Schutzgut Pflanzen:
Biotoptypen im Plangebiet, Gehölzbestand, Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten, Vitalität zu fällender Baumbestand, Neupflanzung von Bäumen und Begrünungsmaßnahmen, Erhalt von Bäumen und Gehölzen, Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen, externe Ausgleichsflächen

Schutzgut Tiere:
Untersuchung möglicher Vorkommen von Vogelarten und Brutvögel (Frei- und Gebüschbrüter, Gebäudebrüter), Fledermäuse, Reptilien (z. B. Zauneidechse), Amphibien, Insekten, Weichtiere, Feldhamster, Wildbienen, Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen, Anpflanzungen von Bäumen und tiefwurzelnden Sträuchern im Bereich unterirdischer Versorgungsleitungen

Schutzgut Wasser:
Gewässer, Hochwasserschutz, Starkregengefährdung, Grundwasser, Temporäre Grundwasserabsenkung, Entwässerung, Niederschlagsversickerung, Wirkungspfad Boden – Grundwasser, Wasserhaltung, Wasserspeicherfähigkeit und Verzögerung Wasserabfluss durch Dachbegrünung und dauerhafte Vegetationsdecke

Schutzgut Luft/Klima:
Klimaverhältnisse, Verminderung Beeinträchtigung des Mikroklimas durch Begrünungsmaßnahmen, Dach- und Fassadenbegrünung

Schutzgüter Landschaftsbild und Erholung, Kultur- und sonstige Sachgüter
Landschaftsbild, Freizeit- und Erholungsnutzung, Erhalt ortbildprägender Baumbestand, Kleindenkmäler, Umgang mit archäologischen Bodenfunden

Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Neuhofen, 12.07.2022

gez. Ralf Marohn
Ortsbürgermeister

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