Amtliche Meldung

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Rheinauen für das Haushaltsjahr 2023

I. Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Rheinauen
   für das Haushaltsjahr 2023  vom 03.02.2023

Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1.) im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf                                                       10.456.970 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                         11.897.136 €

der Jahresfehlbetrag auf                                                                           1.440.166 €

2.) im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Einzahlungen und Auszahlungen auf      – 725.572 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                          301.000 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                      1.695.000 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf                                                                           –  1.394.000 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf                                                                          2.119.572 €

§ 2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

Zinslose Kredite auf                   0,00 €

Verzinste Kredite auf                 0,00 €

Zusammen auf                          0,00 €

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen  

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 1.080.000,00 €.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 €.

§ 4
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.

§ 5
Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Für den Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Rheinauen werden im Wirtschaftsplan Ermächtigungen zur Aufnahme von Krediten sowie Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt auf

  • Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen 420.000,00 €
  • Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung 0,00 €
  • Verpflichtungsermächtigungen 850.000,00 €

Darunter Verpflichtungsermächtigungen, für die in

den künftigen Haushaltsjahren (2024) voraussichtlich

Investitionskredite aufgenommen werden müssen:               2.850.000,00 €

§ 6
Verbandsgemeindeumlage

Gemäß § 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage.

Der Umlagesatz wird auf 23,0 % festgesetzt.

§ 7
Gebühren und Beiträge kommunale Einrichtungen

Die Gebühren und Beiträge für die Benutzung von kommunalen Einrichtungen und die Beiträge für ständige Einrichtungen werden nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175), der Kommunalabgaben-Verordnung sowie den einschlägigen Satzungen für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

1. Beiträge für den Feldschutz 2023 werden nicht erhoben 0,00 €

2. Entgelte der Abwasserbeseitigung

2.1. Für das Gebiet der Ortsgemeinde Waldsee und der Ortsgemeinde Otterstadt werden Gebühren für die Beseitigung von Abwasser erhoben.

Diese betragen

a) für Schmutzwasser pro m³ 1,57 €

b) für Oberflächenwasser pro m² gebührenpflichtige Abflussfläche           0,75 €

c) pro m³ angelieferter Fäkalschlamm bei Anfuhr auf eigene Kosten          3,32 €

d) für die Entsorgung von Grubenabwasser pro m³
(bei Gruben > 7 m³)                                                                                       13,29  €

e) für die Entsorgung von Grubenwasser je Abfuhr pauschal
(bei Gruben < 7 m³)                                                                                      88,82 €

f) Gebühr zur Abnahme von Grundstücksentwässerungsanlagen          60,00 €

g) Gebühr für die Bearbeitung eines Antrages auf Genehmigung
zum Anschluss an eine öffentliche Abwasseranlage und zum
Einleiten von Abwasser                                                                               60,00 €

2.2. Für das Gebiet der Ortsgemeinde Neuhofen werden Gebühren für die Beseitigung von Schmutzwasser, für die Entsorgung von Grubenwasser sowie Beiträge für die Beseitigung von Niederschlagswasser erhoben.

Diese betragen

a) für Schmutzwasser pro m³                                                                             2,52 €

b) für Niederschlagswasser pro m² Berechnungsfläche                                0,92 €

c) für die Entsorgung von Grubenwasser pro m³
(bei Gruben > 7 m³)                                                                                       14,25 €
d) für die Entsorgung von Grubenwasser je Abfuhr pauschal
(bei Gruben < 7 m³)                                                                                      89,78 €

e) Gebühr zur Abnahme von Grundstücksentwässerungsanlagen         60,00 €

f) Gebühr für die Bearbeitung eines Antrages auf Genehmigung
zum Anschluss an eine öffentliche Abwasseranlage und zum
Einleiten von Abwasser                                                                               60,00 €

2.3. Für das Gebiet der Ortsgemeinde Altrip werden Gebühren für die Beseitigung von Schmutzwasser, für die Entsorgung von Fäkalschlamm, für die Genehmigung und Abnahme von Grundstücksentwässerungsanlagen sowie Beiträge für die Beseitigung von Niederschlagswasser erhoben.

Diese betragen

a) für Schmutzwasser pro m³                                                                             2,80 €

b) für Niederschlagswasser pro m² Berechnungsfläche                                1,05 €

c) für die Entsorgung von Grubenabwasser pro m³                                     19,93 €

d) Zulage für überlange Leitung > 15 m                                                         12,85 €

e) Zulage für Sondereinsatz an Wochenenden und Feiertagen                 44,98 €

f) Zuschlag für kleines Fahrzeug (max. 2-achsig)                                        257,04  €

g) Gebühr zur Abnahme von Grundstücksentwässerungsanlagen           60,00 €

h) Gebühr für die Bearbeitung eines Antrages auf Genehmigung
zum Anschluss an eine öffentliche Abwasseranlage und zum
Einleiten von Abwasser                                                                                60,00 €

§ 8
Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 13.134.808,91 €, der voraussichtliche (planerische) Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 11.807.496,91 € und zum 31.12.2023   10.367.330,91 €.

§ 9
Altersteilzeit

(1) Derzeit befindet sich keine Beamtin oder Beamter in Altersteilzeit. Für das Haushaltsjahr 2023 wurde kein Altersteilzeitfall beantragt

(2) Aufgrund des Tarifvertrages zur Regelung von Altersteilzeit befindet sich derzeit kein Beschäftigter in Altersteilzeit. Für das Haushaltsjahr 2023 wurde kein Altersteilzeitfall beantragt

§ 10
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000 € überschritten sind.

§ 11
Weitere Bestimmungen

Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft.


II.

1. Die vom Verbandsgemeinderat am 11.01.2023 beschlossene Haushaltssatzung
mit Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Rheinauen für das Haushaltsjahr
2023 einschließlich des als Anlage beigefügten Wirtschaftsplanes 2023 der
Verbandsgemeindewerke, der vom Verbandsgemeinderat ebenfalls am
11.01.2023 beschlossen wurde, wurden mit Schreiben vom 13.01.2023 der
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis als Kommunalaufsichtsbehörde zur
Genehmigung vorgelegt.

2. Die Aufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 03.02.2023 mitgeteilt:

1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen des Eigenbetriebs
Verbandsgemeindewerke Rheinauen in Höhe von 5,42 Mio. Euro wird
genehmigt.

2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen der
Verbandsgemeindewerke in Höhe von 2,85 Mio. Euro, für die in künftigen
Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite
aufgenommen werden müssen, wird genehmigt.

3. Bedenken gegen den Haushalt werden unter folgenden Auflagen zurückgestellt:

    1. Die Verbandsgemeinde hat unterjährig Anstrengungen zu
unternehmen, das vorhandene Defizit zu verringern.

    2. Einsparungen und Mehreinnahmen sollen zunächst zum
Haushaltsausgleich verwendet werden.

    3. Der Stellenplan wird bezüglich der neuen Stellen unter den Vorbehalt
der Nachgenehmigung gestellt.

4. Die Haushaltssatzung kann daher öffentlich bekannt gemacht und danach
öffentlich ausgelegt werden.

Die Haushaltssatzung liegt in der Zeit vom

22.02.2023 bis einschließlich 03.03.2023

während der allgemeinen Dienststunden (Montag – Freitag von 08.00 bis 12.00.Uhr und Montag – Donnerstag von 14.00 – 16.00 Uhr)  in der Verbandsgemeinde Rheinauen, Ludwigstr. 99, (Rathaus, Zimmer 2.13), zur allgemeinen Einsicht öffentlich aus.

 

III.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 GemO eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften beim Erlass der Haushaltssatzung für deren Gültigkeit von Anfang an unbeachtlich ist, wenn diese nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhalts, der eine solche Rechtsverletzung begründen könnte, gegenüber der Verbandsgemeinde Rheinauen geltend gemacht worden ist.

Waldsee, den 09.02.2023
gez.: Fassott
Bürgermeister

 

Der Beitrag steht unter Einhaltung der Bildrechte von Dritten zur freien Verfügung.