Amtliche Meldung

Abfallgebührenbescheide und Nebenkostenabrechnungen

Aufgrund der anhaltenden Einschränkungen bei der elektronischen Datenverarbeitung infolge des Hackerangriffs auf die Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises und damit auch auf den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft konnten die Abfallgebührenbescheide nicht wie gewohnt im Februar erstellt werden.

Der Bescheidlauf wird sich aufgrund der aktuellen Umstände verschieben und erst zu einem späteren Zeitpunkt in diesem Jahr erfolgen können. Insoweit müssen wir weiter um Ihr Verständnis bitten.

In Bezug auf die Erstellung der Nebenkostenabrechnungen von Vermietern wird in diesem Zusammenhang auf § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB verwiesen.

Ihr Eigenbetrieb Abfallwirtschaft

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