Amtliche Meldung

Bekanntmachung nach § 97 Abs. 1 GemO

Bekanntmachung der Ortsgemeinde Altrip

  1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
  2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen habe ich am 11.04.2023 dem Ortsgemeinderat zugeleitet.

  1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen, Ludwigstraße 99, 67165 Waldsee, Zimmer 2.13 bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den
    Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. Außerdem stehen die Haushalts-satzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter vg-rheinauen.de zur Einsichtnahme bereit.
  2. Die Einwohnerinnen und Einwohner von Altrip haben die Möglichkeit,
    vom 14.04.2023 bis 28.04.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung
    Rheinauen, Ludwigstraße 99, 67165 Waldsee, Vorschläge zum
    Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen z. Hd. Frau Ullrich, Ludwigstraße 99, 67165 Waldsee, oder elektronisch an haushalt@vg-rheinauen.de einzureichen.

Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Ortsgemeinde Altrip, 14.04.2023
Mansky,
Ortsbürgermeister

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