Amtliche Meldung

Waldfriedhof Neuhofen

Bei einer Ortsbegehung ist aufgefallen, dass an mehreren Bäumen Blumen eingepflanzt bzw. Grabgestecke an den Grabplätzen abgelegt wurden.

Der Waldfriedhof dient der naturnahen Bestattung. Alle Bäume und Naturmerkmale bleiben naturbelassen. Der Bestattungswald darf in seinem Erscheinungsbild nicht verändert werden.

Es ist daher untersagt, die Grabbäume und den Grabplatz zu bearbeiten, zu schmücken oder in sonstiger Form zu verändern.

Im Wurzelbereich der Bäume und auf dem Waldboden dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden. Insbesondere ist es nicht gestattet, Kränze, Blumen, Grabschmuck, Erinnerungsstücke oder sonstige Gegenstände niederzulegen, Kerzen und Lampen aufzustellen und Anpflanzungen vorzunehmen.

Sollten die Grabgestecke und Anpflanzungen bis spätestens 30.11.2021 nicht entfernt sein, werden diese durch die Friedhofsverwaltung entfernt und entsorgt.

Die Friedhofsverwaltung

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