Amtliche Meldung

Vollzug des Baugesetzbuches; Ortsgemeinde Otterstadt, Bebauungsplan „Mitte B“

hier:

  • Annahme des Planentwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB
  • Öffentliche Auslegung des Planentwurfs und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat Otterstadt hat in seiner Sitzung am 05.05.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans „Mitte B“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. In seiner Sitzung am 05.07.2023 wurde der Planentwurf angenommen und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Ziele und Zwecke der Planung:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Mitte B“ beabsichtigt die Gemeinde auch für ein weiteres Gebiet die bestandsorientiere, planerische und rechtliche Grundlage für die Sicherung der bestehenden, schützenswerten städtebaulichen Situation und den Erhalt des Ortsbildes im zentralen Bereich von Otterstadt zu schaffen, sowie verträgliche Erweiterungs- und Nachverdichtungsmöglichkeiten im Gebäudebestand zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf das im Jahr 2019 erstellte Ortsentwicklungskonzept verwiesen.

Verfahren:

Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung und auf die Erstellung eines Umweltberichtes verzichtet.

Geltungsbereich:

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst folgendes Straßenquadrat: teilweise Linden-, Kapellen und Speyerer Straße.  Die Fläche des Bebauungsplanes umfasst ca. 9,5 ha und liegt innerhalb der Ortslage. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich abschließend aus dem beigefügten Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

Abbildung: Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Mitte B“ (ohne Maßstab).

Der Entwurf des Bebauungsplanes kann vom

21.08.2023 bis einschließlich 22.09.2023 (Veröffentlichungsfrist)

auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rheinauen unter https://www.vg-rheinauen.de/leben-in-der-vg/bauen-wohnen/bauleitplaene-offenlage/ eingesehen werden. Die Bekanntmachung finden Sie ebenso auf der Homepage unter www.vg-rheinauen.de.

Alle Unterlagen werden zudem in diesem Zeitraum auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen, Fachbereich 4 – Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Ludwigstraße 99, 67165 Waldsee, während der üblichen Dienststunden (Montag – Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr und Montag – Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung öffentlich ausgelegt.

Es wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift),
  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Otterstadt, 04.08.2023

Bernd Zimmermann
Ortsbürgermeister

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