Amtliche Meldung

Vollzug des Baugesetzbuches; Ortsgemeinde Neuhofen, Bebauungsplan „Westlich der Ludwigshafener Straße II“

hier: Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 29. November 2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich der Ludwigshafener Straße II“ der Ortsgemeinde Neuhofen gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch beschlossen.

Um im Plangebiet Fehlentwicklungen entgegenzuwirken sowie um verträgliche Erweiterungs- und Nachverdichtungsmöglichkeiten westlich der Ludwigshafener Straße zu schaffen soll ein Bebauungsplan erlassen werden.

Dabei sollen u.a. verkehrsrechtliche Aspekte und allgemeine Ziele des Klimaschutzes, wie z.B. Entsiegelung, Begrünung und Regelungen zu erneuerbaren Energien Berücksichtigung finden.

Der Bebauungsplan umfasst seine vollständige Regelungswirkung erst mit der Bekanntmachung und Ausfertigung. Bis zu diesem Zeitpunkt sind Fehlentwicklungen grundsätzlich nicht auszuschließen. Zur Sicherung des Planungsziels wird daher empfohlen, für das Gebiet des Bebauungsplanes eine Veränderungssperre zu erlassen.

Verfahren:

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung und auf die Erstellung eines Umweltberichts verzichtet.

Geltungsbereich:

Der räumliche Geltungsbereich befindet sich zwischen der Ludwigshafener Straße 69 bis 119, der Herweghstraße und der Freiligrathstraße. Zur genauen Abgrenzung wird auf den in der Anlage beigefügten Lageplan verwiesen.

Abbildung: Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Westlich der Ludwigshafener Straße II“ (ohne Maßstab).

Neuhofen, 06.01.2023

gez. Ralf Marohn
Ortsbürgermeister

 

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