Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) – Flächennutzungsplan Verbandsgemeinde
Teiländerung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB – Aufstellungsbeschluss Teiländerung Dreifeldsporthalle
Bekanntmachung der Flächennutzungsplan-Teiländerung im Bereich des Bebauungsplanes „Neue Sporthalle“ in der Ortsgemeinde Neuhofen; Beschluss zur Einleitung des Verfahrens „Teiländerung Dreifeldsporthalle Neuhofen“
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Rheinauen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.06.2025 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, die Teiländerung des Flächennutzungsplanes für die geplante neue Sporthalle in der Ortsgemeinde Neuhofen einzuleiten. Ziel der Teiländerung ist die Anpassung der bestehenden Darstellung im Flächennutzungsplan an die städtebaulichen Entwicklungsabsichten im Rahmen des aufzustellenden Bebauungsplanes „Neue Sporthalle“ und der damit verbundenen Zielsetzungen zur geordneten baulichen Entwicklung.
Der räumliche Geltungsbereich der Teiländerung umfasst den geplanten Standort der neuen Sporthalle. Das Plangebiet befindet sich im Süden der Ortsgemeinde Neuhofen und umfasst eine Fläche von ca. 13,50 ha. Diese ist im Norden durch die Woogstraße, im Westen durch das Sportzentrum II, im Osten durch die Erschließungsstraße der Reitanlage und im Süden durch das Flst.-Nr. 4511 begrenzt. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 4482/2 (teilweise), 4482/3, 4516/2, 4516/1, 4515, 4514, 4513, 4512 und 4511 der Gemarkung Neuhofen.
Der derzeit rechtswirksame Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Rheinauen stellt für das Plangebiet keine genehmigte Nutzung dar. Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (Entwicklungsgebot). Die Teiländerung des Flächennutzungsplanes erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Neue Sporthalle“. Der Geltungsbereich umfasst den künftigen Standort der geplanten Sporthalle. in der Ortsgemeinde Neuhofen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Waldsee, den 20.06.2025
gez. Fassott
Bürgermeister