Amtliche Meldung

Vollzug des Baugesetzbuches;

Bebauungsplan „GE Tankstelle“ der Ortsgemeinde Neuhofen
hier: Satzungsbeschluss und Inkrafttreten gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ortsgemeinderat Neuhofen hat in seiner Sitzung am 20.09.2022 den Bebauungsplan „GE Tankstelle“ als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 24 GemO beschlossen.

Die Genehmigung wurde mit Bescheid vom 28.03.2023, AZ: GBPL2023-RA4 durch die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis erteilt.

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „GE Tankstelle“ soll südlich der Abzweigung der Industriestraße zur Jahnstraße in Neuhofen Planungsrecht für eine Tankstelle geschaffen werden. Vorhabenträger und künftiger Betreiber der Tankstelle ist die Eni Deutschland GmbH (Eni). Die Flächen werden von Eni gepachtet. Es ist vorgesehen, die Tankstelle für Pkw und Lkw mit Verkaufsraum/Shop und Freisitz, eine Waschhalle für Pkw, einer Staubsauger-/Luftstation sowie drei Tankinseln (eine davon für Lkw) und den zugeordneten Parkplätzen zu errichten. Es werden alle derzeit üblichen Fahrzeugkraft- und Betriebsstoffe angeboten.

Geltungsbereich:

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 0,29 ha und betrifft die Flurstücke Nr. 4206–4214 (je teilweise) sowie 3969/3 und 3969/4 (je teilweise) in der Gemarkung Neuhofen.

Die Grenze des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem nachfolgenden Lageplan:

Abbildung: Geltungsbereich des Bebauungsplanes „GE Tankstelle“ (ohne Maßstab).

Der Geltungsbereich für die externen Ausgleichsflächen befindet sich im Gewann „In den Offlach-Äckern“ auf einer Teilfläche von ca. 0,22 ha der Flurstücke Nr. 2980 und 3068.

 

Abbildung: Geltungsbereich für die externen Ausgleichsflächen im Gewann „In den Offlach-Äckern” (ohne Maßstab).

Der Bebauungsplan wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht und tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.

Der Bebauungsplan mit Begründung und Umweltbericht einschließlich der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10a Abs. 1 BauGB liegt ab sofort bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen, Ludwigstraße 99, 67165 Waldsee, während der üblichen Dienststunden (Montag bis Freitag 08.00 – 12.00 Uhr und Montag bis Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung zur Einsichtnahmen aus.

Ergänzend wird der Bebauungsplan auch in das Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht.

Neuhofen, 14.04.2023

gez. Ralf Marohn
Ortsbürgermeister

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