Amtliche Meldung

Satzung der Ortsgemeinde Waldsee über die Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Am Stupfelweg“

§ 1
Inhalt der Veränderungssperre

Zur Sicherung der Planung wird für den künftigen Planbereich des Bebauungsplanes „Am Stupfelweg“ eine Veränderungssperre mit folgendem Inhalt erlassen:

  1. Vorhaben im Sinne des § 29 Baugesetzbuch (BauGB) dürfen nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden
  2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, dürfen nicht vorgenommen werden
  3. wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde
  4. Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.

§ 2
Räumlicher Geltungsbereich

Die Veränderungssperre gilt für das Plangebiet „Am Stupfelweg“ in der Ortsgemeinde Waldsee. Der Geltungsbereich ergibt sich aus der Satzung beigefügten Übersichtskarte, die Bestandteil dieser Satzung ist.

§ 3
Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Die Veränderungssperre tritt mit Tag der öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 16 Abs. 2 BauGB in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von zwei Jahren, vom Tag der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft. Sobald und soweit der in § 1 genannte Bebauungsplan rechtsverbindlich ist, tritt die Veränderungssperre für dessen Geltungsbereich in jedem Fall außer Kraft.

Waldsee, den 20.05.2025

gez. Klein
Ortsbürgermeisterin

Geltungsbereich der Veränderungssperre Stupfelweg

 

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