Amtliche Meldung

Online-Infektionsschutzbelehrung ab sofort verfügbar

Beim Umgang mit Lebensmitteln ist Hygiene oberstes Gebot. Deswegen muss jeder, der Lebensmittel herstellt, sie behandelt oder in den Verkehr bringt und dabei direkt oder indirekt mit ihnen in Berührung kommt, zunächst eine Infektionsschutzbelehrung absolvieren. Der Rhein-Pfalz-Kreis bietet
diese Belehrung ab sofort auch online an: In kurzen Videos werden die Grundlagen zum Umgang mit Lebensmittel erläutert und anschließend einige Multiple-Choice-Fragen gestellt. Wer diese richtig beantwortet, kann danach die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme beim Gesundheitsamt
abholen.

Ziel der Belehrung ist es, die eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome von Mitarbeitenden frühzeitig zu erkennen und die Weiterverbreitung sowie Kontamination von Lebensmitteln zu verhindern. Die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme einer solchen Belehrung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes muss vor Aufnahme der Tätigkeit vorliegen und
darf dabei maximal drei Monate alt sein.

Bisher konnte die Infektionsschutzbelehrung ausschließlich persönlich und mit Termin im Gesundheitsamt absolviert werden. Das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz hat nun im Rahmen des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) eine landeseinheitliche Online-Plattform bereitgestellt, mithilfe derer die Belehrung auch digital durchgeführt werden kann. Der Rhein-Pfalz-Kreis hat sich an diese Leistung angeschlossen.

Ausführliche Infos und den Zugang zur Online-Belehrung hier: www.rhein-pfalzkreis.de/infektionsschutzbelehrung 

 

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