Amtliche Meldung

Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Karlsruhe

Entscheidung des Regierungspräsidiums Karlsruhe über den Antrag der Firma MVV Umwelt Asset GmbH, Otto-Hahn-Straße 1, 68169 Mannheim auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Fernwärmebesicherungsanlage am Standort „Rhein Ufer Neckarau“ (BeRUN) in Mannheim

Das Verfahren wurde mit Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 10 Abs. 3 durchgeführt. Für das Vorhaben war im Übrigen nach den Vorgaben des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe macht den verfügenden Teil der Entscheidung sowie die Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 21a Abs. 1 9. BImSchV i. V. m. § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG sowie gemäß §§ 21a Abs. 2, 8 Abs. 1 Satz 3 der 9. BImSchV i. V. m. § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG öffentlich bekannt:

Genehmigung vom 30.06.2022 nach Bundes-Immissionsschutzgesetz, Az.: 54.1a7-8823.12/1.1 BeRUN.

Auf Ihren Antrag vom 26.04.2021, zuletzt geändert mit Schreiben vom 07.02.2022 (Verzicht auf HEL-Feuerung) und ergänzt mit Schreiben vom 09.02.2022 (Nachtrag Erlaubnis nach BetrSichV) und vom 18.05.2022 (Emissionsmesskonzept), ergeht aufgrund der §§ 4 ff und § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i. V. mit Nr. 1.1 – Spalte 1 des Anhangs zur 4. BImSchV folgende

immissionsschutzrechtliche Genehmigung:

1.1   zur Errichtung und zum Betrieb einer Heißwasserkesselanlage zur Fernwärmebesicherung am Standort Rheinufer Neckarau, auf dem Gelände Graßmannstraße 6, 68219 Mannheim, Flurstück-Nr. 12757/2 und 19477.

1.2   Diese Genehmigung schließt ein:

– die nach § 49 LBO erforderliche Baugenehmigung

– die Erlaubnis nach § 18 Abs.1 Nr. 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zur Errichtung und zum Betrieb der Heißwasserkesselanlage

– die Emissionsgenehmigung gemäß § 4 Abs. 1 und 6 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG)

Die Genehmigung erfolgt unter den in Ziffer 4 dieses Bescheides aufgeführten Nebenbestimmungen.

1.3   Der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung liegen die mit dem Dienstsiegel des Regierungspräsidiums Karlsruhe versehenen und unter Ziffer 2 aufgeführten Antragsunterlagen zugrunde. Die Anlagen sind nach diesen Unterlagen zu errichten und zu betreiben, soweit in den Nebenbestimmungen nichts Anderes festgelegt ist.

1.4   Der Gebührenbescheid für diese Entscheidung geht Ihnen gesondert zu.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage bei dem Verwaltungsgericht Karlsruhe, Nördliche Hildapromenade 1, 76133 Karlsruhe erhoben werden.

Auslegung der Unterlagen:

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung enthält Nebenbestimmungen sowie die Begründung, aus der die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe, die zur Entscheidung geführt haben, hervorgehen.

Eine Ausfertigung des vollständigen Genehmigungsbescheides liegt in der Zeit vom 25.07.2022 bis einschließlich 09.08.2022 während der Dienststunden im Regierungspräsidium Karlsruhe Schlossplatz 1 – 3, Zimmer 051, EG sowie bei der Stadtverwaltung Mannheim, Technisches Rathaus, 1. Obergeschoss, Glücksteinallee 11 in 68163 Mannheim und im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen, Ludwigstraße 99 in 67165 Waldsee, Zimmer 1.07 zur Einsichtnahme aus.

Für die Einsichtnahme bei diesen Behörden sind die jeweils geltenden Infektionsschutzmaßnahmen zu beachten.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt (§ 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG). Auf die vorstehend bekannt gemachte Rechtsbehelfsbelehrung wird verwiesen.

Karlsruhe, den 20.07.2022                                                                  Regierungspräsidium Karlsruhe

 

 

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