Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer in der Ortsgemeinde Altrip
Grundsteuer für das Jahr 2023 in der Ortsgemeinde Altrip
Auf Grund der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Altrip vom 19.05.2023 (Inkrafttretung 01.01.2023) erhöhen sich die Hebesätze für die Grundsteuer rückwirkend. Dadurch steigen die Hebesätze für das Jahr 2023 bei der Grundsteuer A von 300 % auf 345 % und bei der Grundsteuer B von 365 % auf 465 %. Aus diesem Grund werden in der 29. Kalenderwoche neue Grundsteuerbescheide mit den aktuellen Hebesätzen zugestellt. Des Weiteren beinhalten die vorgenannten Bescheide die neuen (Abschlags)zahlungen und ersetzen die bisherigen. Grundsätzlich berechnet sich der in dem neuen Bescheid enthaltene Abschlag (Fälligkeit 21.08.2023) wie folgt:
neue Forderung(en) : 4 Quartalsabschlagszahlungen im Jahr x 3 Quartalsabschläge im Februar, Mai und August – tatsächlich entrichteter Abschlagszahlung(en) für 2023 – Abschlagszahlung fällig am 15.08.2023.
Eine Ausnahme hiervon stellt beispielsweise die Kleinbetragsregelung gem. § 28 Abs. 2 GrStG dar, wonach die Grundsteuer jährlich bzw. halbjährlich zu entrichten ist.
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