Amtliche Meldung

Bodenrichtwerte für Bauflächen sowie für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen zum Stichtag 01.01.2024, Bekanntmachung gem. § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Rheinpfalz Geschäftsstelle beim Vermessungs- und Katasteramt Rheinpfalz
Pestalozzistraße 4, 76829 Landau in der Pfalz

Bekanntmachung

Gemäß § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom
03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.08.2023 (BGBl. I S. 221) wird bekanntgemacht, dass der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Rheinpfalz zum Stichtag 01.01.2024 Bodenrichtwerte für Bauflächen, sowie land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Landesverordnung über Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte (Gutachterausschussverordnung-GAVO) vom 20. April 2005 (GVBl. S. 139), zuletzt geändert durch Artikel 29 des Gesetzes vom 19.12.2018 (GVBl. S. 448) abgeleitet hat.

Der Zuständigkeitsbereich des o. g. Gutachterausschusses umfasst die Landkreise
Bad Dürkheim, Rhein-Pfalz-Kreis, Südliche Weinstraße und Germersheim sowie die kreisfreien Städte Frankenthal (Pfalz), Speyer, Neustadt an der Weinstraße und
Landau in der Pfalz.

Auskünfte über die Bodenrichtwerte kann jedermann nach vorheriger
Terminabsprache von den Servicestellen des Vermessungs- und Katasteramtes
Rheinpfalz erhalten. Diese sind in:

76829 Landau in der Pfalz, Pestalozzistraße 4 und
67433 Neustadt an der Weinstraße, Exterstraße 4 sowie
bei der externen Servicestelle in 67059 Ludwigshafen am Rhein im Gebäude des Rhein-Centers, Rathausplatz 10.

Die Auskünfte werden durch Abgabe eines Auszugs aus der Bodenrichtwertkarte oder aus einer überregionalen Zusammenstellung der Bodenrichtwerte mit entsprechenden Erläuterungen erteilt. Die Kostenpflicht der Auskünfte richtet sich nach der Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis) vom 14. Juni 2014 in der jeweils gültigen Fassung.

Die aktuellen Bodenrichtwerte werden landesweit voraussichtlich im März 2024 im Internet unter www.gutachterausschuesse.rlp.de bereitgestellt.

Landau in der Pfalz, den 21.12.2024
gez. Dipl.-Ing. Hilmar Strauß
Vorsitzendes Mitglied des Gutachterausschusses für Grundstückswerte für den Bereich Rheinpfalz

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