Amtliche Meldung

Bekanntmachung nach § 97 Abs. 1 GemO 

„Bekanntmachung der Ortsgemeinde Otterstadt
1.    Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023  mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
2.    Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
 
Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen werde ich in den kommenden Tagen dem Ortsgemeinderat zuleiten.

1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen ab dem 19.11.2022 während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen, Ludwigstraße 99, 67165 Waldsee, Zimmer 2.11, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.
Außerdem stehen die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen ab dem 19.11.2022 im Internet unter www.vg-rheinauen.de zur Einsichtnahme bereit.

2. Die Einwohnerinnen und Einwohner von Otterstadt haben die Möglichkeit,
innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen, Ludwigstraße 99, 67165 Waldsee, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen z. Hd. Herrn Rennholz, Ludwigstraße 99, 67165 Waldsee, oder elektronisch an haushalt@vg-rheinauen.de
einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Ortsgemeinde Otterstadt, 15.11.2022

Zimmermann
Ortsbürgermeister

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