Amtliche Meldung

Aufruf an Hundehalter

Liebe Hundehalter,

seit einiger Zeit haben wir vermehrt Beschwerden aus allen vier Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde, die Sie als Hundehalter betreffen. Gerügt wird immer wieder, dass Hunde ihre Notdurft auf dem Gehweg, in den Grünanlagen oder gar auf Kinderspielplätzen oder in Vorgärten verrichten. Auch das Anpinkeln von Hauswänden ist Gegenstand der Beschwerden. Das Ganze ist nicht nur unerfreulich für die unmittelbar davon Betroffenen, sondern auch für die Mitarbeiter der Grünpflege, die solche Hinterlassenschaften beseitigen.

Nach der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Verbandsgemeinde Rheinauen vom 24.07.2017 müssen Halter und Führer von Hunden dafür sorgen, dass diese öffentliche Anlagen und Gehflächen öffentlicher Straße nicht verunreinigen, bzw. sie müssen eingetretene Verunreinigungen unverzüglich entfernen.  Bei Verstößen kann die Verwaltung ein Bußgeld festsetzen. Wir haben dies bisher bereits getan, doch offensichtlich, wie die Beschwerden zeigen, nicht in dem Maße, das zu einem Umdenken bei Betroffenen führt.  Im Interesse aller Mitbürger bitten wir Sie darauf zu achten, wo Ihre Hunde ihre Notdurft verrichten und die Hinterlassenschaften umgehend zu beseitigen. Wir sehen, dass viele Hundehalter hier verantwortungsbewusst und korrekt handeln. Leider gibt es aber auch eine Minderheit, denen das Ganze egal ist. Das führt dann dazu, dass auch ordentliche Hundehalter in Verruf kommen oder angefeindet werden. Daher unser heutiger dringender Appell an diejenigen Hundehalter, die sich angesprochen fühlen müssen.

Ihre Ordnungsverwaltung

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