Amtliche Meldung

Abfallgebühren werden zum 1. Oktober fällig

Die Abfallgebühren werden im Rhein-Pfalz-Kreis in zwei Raten jeweils zum 1. April und zum 1. Oktober fällig. Alle Gebührenpflichtigen, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, sollten die zu den Fälligkeitsterminen anstehenden Überweisungen nicht versäumen.

Überweisung

Die erste Rate wird zum 1. Oktober fällig und sollte rechtzeitig überwiesen werden. Bitte verwenden Sie bei der Überweisung die auf dem Bescheid angegebene IBAN-Nummer. Als Verwendungszweck ist die auf dem Bescheid vermerkte Objektnummer einzutragen.

Bequem und sicher: Das Lastschrifteinzugsverfahren

Gebührenpflichtigen, die dem EBA ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt haben, werden die Raten automatisch zum Fälligkeitstermin vom Konto abgebucht, Guthaben werden zeitnah erstattet. Das Einzugsverfahren hilft somit durch Versäumnis entstehende Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden. Zudem bleibt der Gang zur Bank erspart.

Das SEPA-Lastschriftmandat kann dem EBA jederzeit schriftlich erteilt werden. Nutzen Sie hierzu bitte unser SEPA-Lastschriftformular (als Anlage bei Ihren Gebührenbescheiden oder im Internet unter www.ebalu.de). Für Fragen zum Bankeinzug stehen Ihnen unsere Mitarbeiter unter 0621 / 5909 – 5191 und – 5190 gerne zur Verfügung.

Ihr
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen
Tel.      0621 / 5909 – 5555
Fax.     0621 / 5909 – 6230
www.ebalu.de

 

 

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