Amtliche Meldung

Vollzug des Baugesetzbuches; Ortsgemeinde Waldsee, Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wolfgangsee – 1. Änderung“

Vollzug des Baugesetzbuches;
Ortsgemeinde Waldsee, Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wolfgangsee – 1. Änderung“

hier: Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 12. März 2020 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wolfgangsee – 1. Änderung“ der Ortsgemeinde Waldsee gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

In seiner Sitzung am 08. Dezember 2022 hat der Ortsgemeinderat die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Anlass der Planung ist die Errichtung von zehn schwimmenden Häusern für den zeitweiligen Aufenthalt für Freizeit und Erholung.

Hierzu soll ein Teil des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Wolfgangsee“ der Gemeinde Waldsee überplant werden. Das Plangebiet liegt nördlich der Ortslage der Gemeinde Waldsee, am östlichen Ufer des Wolfgangsees. Im Westen und Süden grenzt das Plangebiet unmittelbar an den See bzw. liegt im See.

Die Häuser werden ortsfest auf einem Ponton befestigt und auf der Wasserfläche platziert. Über eine Steganlage werden sie landseits angebunden.

Verfahren:
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren.

Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt nördlich der Gemeinde Waldsee am Wolfgangsee. Der räumliche Geltungsbereich umfasst einen Teilbereich des Bebauungsplanes „Wolfgangsee“ und hat eine Gesamtfläche von ca. 2,25 ha.

Abbildung: Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wolfgangsee – 1. Änderung“ (ohne Maßstab).

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form der frühzeitigen Offenlage findet statt von

Montag, den 13.02.2023,
bis einschließlich Freitag, den 17.03.2023

bei der Verbandsgemeinde Rheinauen, Bauverwaltung, Ludwigstraße 99, 67165 Waldsee, während der üblichen Dienststunden (Montag – Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr und Montag – Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung.

Parallel zur öffentlich Auslegung werden die Unterlagen während des o.g. Zeitraumes auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rheinauen unter

https://www.vg-rheinauen.de/vg_rheinauen/Leben%20in%20der%20VG/Bauen/Bauleitpl%C3%A4ne%20-%20Offenlage/

zur Einsichtnahme bereitgestellt. Die Bekanntmachung finden Sie ebenso auf der Homepage unter www.vg-rheinauen.de.

Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Waldsee, 26.01.2023

gez. Claudia Klein
Ortsbürgermeisterin

 

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