SED-Opferrente – Gesetzliche Änderungen erweitern den Empfängerkreis
Personen, die Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR wurden, haben einen Anspruch auf eine Opferrente als ehemalige politische Häftlinge der SED-Diktatur. Zum 01. Juli hat sich die Höhe der Bezüge von 330 auf 400 Euro verändert, eine jährliche Erhöhung entsprechend der Rentenerhöhung wurde festgelegt und zudem entfällt die Einkommensprüfung.
Durch den Wegfall der Einkommensgrenze können nun auch Personen einen Anspruch geltend machen, deren Antrag zuvor aufgrund zu hoher Einkünfte abgelehnt wurde oder die bisher keine Anträge gestellt haben, weil sie die Voraussetzungen möglicherweise nicht erfüllten. Eine erneute Antragsstellung ist demnach sinnvoll und kann zum Erhalt der Opferrente führen.
Weitere Informationen zur SED-Opferrente inklusive der Voraussetzungen sowie der Anträge finden sich auf den Seiten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) unter https://add.rlp.de/themen/foerderprogramm/foerderungen-im-sozialen-bereich/sed-opferrente
Der Beitrag steht unter Einhaltung der Bildrechte von Dritten zur freien Verfügung.