Amtliche Meldung

Bürgerstiftung Altrip

Die Ortsgemeinde Altrip errichtet eine Bürgerstiftung. Die „Bürgerstiftung Altrip“ verwirklicht gemeinnützige Stiftungszwecke, soweit damit gemeindliche Aufgaben des eigenen Wirkungskreises erfüllt werden, insbesondere im Bereich

· des öffentlichen Gesundheitswesens
· der Jugendhilfe
· der Altenhilfe
· von Kunst und Kultur
· des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
· der Bildung und Ausbildung
· des Naturschutzes und der Landschaftspflege
· des Wohlfahrtswesens
· der Rettung aus Lebensgefahr
· des Feuerschutzes
· des Sports
· der Heimatpflege und Heimatkunde
· mildtätiger Zwecke sowie
· des bürgerschaftlichen Engagements zu Gunsten gemeinnütziger und mildtätiger
Zwecke.

Für die „Bürgerstiftung Altrip“ wird ein gesonderter Stiftungsrat eingerichtet, der mit Personen, die Ihren Hauptwohnsitz in der Ortsgemeinde Altrip haben, besetzt ist. Ständiges Mitglied ist der jeweils amtierende Ortsbürgermeister kraft Amtes und bis zu 6 Mitglieder des Ortsgemeinderats. Darüber hinaus ist angedacht bis zu 2 Altriper Bürger als Mitglied zu wählen.

Wenn Sie Interesse haben in der Bürgerstiftung mitzuwirken und mindestens 18 Jahre alt sind, melden Sie sich bitte bis 11.07.2025. Gerne beantworten wir Ihre Fragen.

Kontakt:
Sekretariat Frau Heike Firlus, Tel. 06236/4182-921, info@altrip.de

 

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