[Amtlicher Beitrag] FFH-Monitoring und Erfassung invasiver Pflanzen 2026 des Landesamts für Umwelt
Ab Februrar 2026 bis Oktober 2026 werden in Rheinland-Pfalz verschiedene Stichproben-flächen im Rahmen des FFH-Monitoring regelmäßig begangen und das Vorkommen bestimmter Tier- und Pflanzenarten dokumentiert. Dieses Monitoring ist für die Mitgliedsstaaten der EU gemäß Art. 11 der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) verpflichtend durchzuführen und dient der Überwachung des Erhaltungszustandes der in den Anhängen der Richtlinie verzeichneten Pflanzen- und Tierarten, wie z. B. der Haselmaus (Muscardinus avellanarius), der Schlingnatter (Coronella austriaca) oder des Großen Feuerfalters (Lycaena dispar). Zudem werden verschiedene Lebensraumtypen, beispielsweise Trockene Heiden oder Borstgrasrasen, untersucht. Gleichzeitig erfolgt im Jahr 2026 eine Überprüfung ausgewählter Nachweise invasiver Pflanzen, wie z.B. das Afrikanische Lampenputzergras (Cenchrus setaceus).
Die dabei erhobenen Daten fließen in die Erstellung eines nationalen Berichtes ein, zu dessen Übermittlung an die EU-Kommission die Mitgliedsstaaten gemäß Art. 17 der FFH-Richtlinie bzw. Art. 24 der EU-Verordnung 1143/2014 alle 6 Jahre verpflichtet sind. Die Erhebungen auf den Probeflächen haben keinen Einfluss auf die bestehende oder zukünftige Nutzung der Flächen.
Die Erfassungen erfolgen im Auftrag des Landes, vertreten durch das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU). Das LfU beauftragt dafür ausgewiesene Experten. Damit diese externen Kartierenden im Gelände zu erkennen sind, werden sie vom LfU mit einem Schild ausgestattet, auf dem steht: „Kartierung Naturschutz – Im Auftrag des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz“. Das Schild ist mit einem Dienstsiegel versehen. Darüber hinaus werden die beauftragten Experten vom LfU verpflichtet, die Beauftragung im Fahrzeug bereitzuhalten.
Im Rahmen der Erhebungen ist es den Kartierenden grundsätzlich erlaubt, Grundstücke zu betreten (§ 2 LNatSchG).
Mehr Informationen finden Sie hier:
https://lfu.rlp.de/natur/beobachtung-und-monitoring
https://www.bfn.de/monitoring-ffh-richtlinie
https://lfu.rlp.de/natur/artenschutz/neobiota-invasive-arten



