[Amtlicher Beitrag] Einkommensteuerbescheide für das Jahr 2025 – Versand startet Ende März 2026

Die ersten Steuerbescheide von Bürgerinnen und Bürgern, die bereits ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr 2025 abgegeben haben, werden frühestens Ende März/Anfang April versendet.

Grund: Die gesetzlichen Fristen lassen Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen bis zum 28. Februar eines Jahres Zeit, um der Finanzverwaltung die erforderlichen Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen, zu übermitteln.

Zudem stehen den Finanzämtern die bundeseinheitlichen Programme zur Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen des Vorjahres in der Regel nicht vor Mitte März zur Verfügung.

Die Finanzämter bitten darum, von Nachfragen nach dem Stand der Bearbeitung abzusehen. Der Bearbeitungsumfang und die Bearbeitungsdauer der Erklärungen hängen vom jeweiligen Einzelfall ab.

Informationen zum Bearbeitungsstand finden sich auf den Internetseiten des jeweiligen Finanzamtes unter „Bearbeitungsstand“.

Elektronische Steuererklärung bietet Vorteile – „Mein ELSTER“

Die Finanzverwaltung empfiehlt, die Steuererklärung elektronisch zu erstellen. Dies ist kostenlos und sicher über das elektronische Portal der Steuerverwaltung „Mein ELSTER“ oder über Software aus dem Handel möglich. Für Bezieher von Renten und Pensionen bietet die Steuerverwaltung das besonders leicht zu bedienende Programm „einfachELSTER“ zur Erstellung der Einkommensteuererklärung unter einfach.elster.de an.

Vorteile der elektronischen Steuererklärung sind unter anderen:

  • vorhandene Daten, z. B. von Krankenversicherungen und Finanzdienstleistern sind elektronisch vorhanden und können in die Erklärung automatisch übernommen werden,
  • aus der Erklärung des Vorjahres können ebenfalls Daten übernommen werden, so dass eine vorausgefüllte Steuererklärung vorliegt, die lediglich aktualisiert werden muss
  • Belege können hochgeladen und mit den jeweiligen Eingabefeldern verknüpft werden
  • die zu erwartende Steuerzahlung bzw. –erstattung kann vorab berechnet werden
  • es liegt stets ein Nachweis der Übermittlung der Daten an das Finanzamt vor,
  • es besteht die Möglichkeit, sich Steuerbescheide elektronisch zustellen zu lassen und über den elektronischen Vergleich der Bescheiddaten etwaige Abweichungen schnell zu erkennen.

Um ELSTER nutzen zu können, ist lediglich ein Benutzerkonto unter www.elster.de anzulegen. Dies erfordert nur einen geringen Aufwand. Hilfe hierzu bietet eine Klickanleitung auf den Internetseiten der Finanzämter und unter: www.fin.rlp.de/elster (FAQs: Klickanleitung zur Registrierung).

Ihre Meinung zählt

Vom 1. Oktober 2025 bis 30. September 2026 können Bürgerinnen und Bürger online Feedback zur Servicequalität ihres Finanzamts geben unter:

www.ihr-finanzamt-fragt-nach.de

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