[Amtlicher Beitrag] Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (Eba) informiert: Anpassung der Abfallgebühren ab 2026

Im Rhein-Pfalz-Kreis ist ab 1. Januar 2026 eine neue Abfallgebührensatzung gültig. Der Kreistag beschloss die Anpassung der Gebühren in seiner jüngsten Sitzung auf Empfehlung des Werksausschusses. Die Anpassung geht mit einer durchschnittlichen Erhöhung der Gebühren von knapp 20 Prozent einher.

Nötig wurde die Anpassung durch stark gestiegene Preise in der Abfallwirtschaft. Zugleich sind die erwirtschafteten Überschüsse des Eba – mit denen die bislang sehr geringen Gebühren ermöglicht wurden – deutlich zurückgegangen. Der Eba betont, dass sich mit einer gründlichen Mülltrennung die Kosten minimieren lassen.

Die neue Abfallgebührensatzung bleibt für die kommenden drei Jahre stabil. Erwirtschaftete Überschüsse sowie Verwertungserlöse werden weiterhin an die Gebührenzahler zurückgegeben.

[shariff]