[Amtlicher Beitrag] Bekanntmachung nach § 97 Abs. 1 GemO 

Bekanntmachung der Ortsgemeinde Neuhofen
1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit
dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 liegt mit dem Haushaltsplan  und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen, am Standort des Fachbereichs 2, Rathaus  Neuhofen, Rottstraße 1, 67141 Neuhofen, Zimmer 19, bis zur Beschlussfassung  über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. Außerdem stehen die Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter www.vg-rheinauen.de zur Einsichtnahme bereit.

2. Die Einwohnerinnen und Einwohner von Neuhofen haben die Möglichkeit,
innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen, Ludwigstraße 99, 67165 Waldsee, Vorschläge zum  Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und  seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen z. Hd. Frau Dattge, Ludwigstraße 99, 67165  Waldsee, oder elektronisch an haushalt@vg-rheinauen.de einzureichen. Der  Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher  Sitzung beraten und entscheiden.

Ortsgemeinde Neuhofen, 12.01.2026
gez. Ralf Marohn
Ortsbürgermeister

[shariff]