Amtliche Meldung

Ergänzendes Planfeststellungsverfahren nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für den Aus- und Neubau des Rheinhauptdeiches in Otterstadt, Deichabteilung III, Deich-km 5+245 bis 7+090

BEKANNTMACHUNG

Der ergänzende Planfeststellungsbeschluss der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd vom 08.02.2023, Az. 312-211 – Ot 1/14, der das o.g. Vorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom

27.02.2023 bis einschließlich 13.03.2023

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen, Zimmer 1.07 (Herr Büroleiter Detlef Schneider), Ludwigstraße 99 in 67165 Waldsee während der Dienststunden, zu jedermanns Einsicht aus.

Der ergänzende Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch im Internet unter der Internetadresse www.sgdsued.rlp.de in der Rubrik „Öffentlichkeitsbeteiligung / Bekanntmachungen“ sowie auf dem UVP-Portal der Bundesländer unter www.uvp-verbund.de eingesehen werden. Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich.

Der ergänzende Planfeststellungsbescheid wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt.

Waldsee, 20.02.23

Fassott
Bürgermeister

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