[Amtlicher Beitrag] Kein Plastik in die Biotonne
WAS SIND BIO-ABFÄLLE?
Gemäß § 5 Absatz 8 der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und sonstige Entsorgung von Abfällen im Rhein-Pfalz-Kreis (Abfallwirtschaftssatzung – AWS) vom 08.12.2025 gilt:
Bioabfälle, die nicht selbst verwertet werden, sind über die Biotonne getrennt zu sammeln.
Bioabfälle im Sinne dieser Satzung sind aus privaten Haushalten stammende organische bzw. biologisch abbaubare Abfälle wie
- Nahrungsmittel- und Küchenabfälle (Obst, Gemüse, Kaffee- und Teefilter, Eier- und Nussschalen, Südfrüchte, sonstige feste Lebensmittelreste etc.),
- Gartenabfälle (Rasen-, Strauch- und Baumschnitt, Nadelstreu, Laub, Unkraut, Fallobst etc.)
- und in kleinen Mengen Hobel- und Sägespäne etc.
Zur Entsorgung des Bioabfalls verwendete Papiertüten oder Zeitungspapier gelten ebenfalls als Bioabfall im Sinne des Satzes 2.“
WAS SIND STÖRSTOFFE?
Gemäß § 5 Absatz 8 der Abfallwirtschaftssatzung (AWS) gilt:
Nicht zum Bioabfall gehören:
z.B. Kunststoffe aller Art, Schadstoffe, Hygieneartikel, Glas etc.
Nicht zu den Bioabfällen nach Satz 2 gehören insbesondere Tüten oder Beutel, die aus biologisch abbaubaren Wertstoffen (BAW) oder aus Polyethylen (PE-Beutel) bestehen, sowie alle sonstigen Plastiktüten und -beutel. Gerne werden diese vom Handel als zulässig und kompostierbar verkauft. Allerdings verrotten diese Beutel zu langsam oder können oftmals nicht vollständig biologisch abgebaut werden.
Weitere Hinweise zum Thema Fehlbefüllungen der Biobehälter und ggfs. weiterer anfallender Gebühren können Sie unserer Homepage entnehmen:



