[Amtlicher Beitrag] Bebauungsplan „Mitte C“ in Otterstadt

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Otterstadt hat in seiner Sitzung am 10.04.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Mitte C“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, und am 11.02.2026 den Vorentwurf des Bebauungsplans gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes “Mitte C” umfasst eine Größe von 30.890 m² und liegt innerhalb der Ortslage. Dies bedeutet, dass auf die Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und auf den Umweltbericht gemäß § 2a BauGB verzichtet werden kann.

 

Anlass, Ziel und Zweck der Planung:

Mit dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Mitte C“ verfolgt die Ortsgemeinde Otterstadt das Ziel, eine städtebaulich verträgliche und behutsame Nachverdichtung zu regeln und einer unkontrollierten sowie unmaßstäblichen, baulichen Entwicklung, von Bauvolumen und Wohneinheiten entgegenzuwirken, die sich in der bisherigen Rechtslage nach § 34 BauGB und § 246e BauGB ergeben könnten.

 

Räumlicher Geltungsbereich:

Der räumliche Geltungsbereich mit einer Größe von rund 3,1 ha umfasst den nördlichen Ortskern von Otterstadt und wird im Norden von der Mannheimer Straße, im Osten von der Speyerer Straße sowie im Süden von der Ringstraße begrenzt. Im Westen wird das Plangebiet von sechs freistehenden Einfamilienhäuser eingerahmt.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes “Mitte C” umfasst die Flurstücke Nr. 245, 246, 247, 250, 250/1, 251/1, 251/2, 254, 255, 257, 258, 259, 260/1, 260/2, 260/3, 260/4, 260/5, 260/6, 261, 262, 263, 267, 268, 269, 271, 273, 275, 276, 276/2, 269/1, 279/2, 279/3, 282, 283, 285, 286, 286/2, 287, 288, 289, 291, 292, 294, 294/2, 294/3, 295, 296, 297/2, 297/3, 297/4, 299/2, 299/3, 301, 317/2, 2049/15, 2049/16, 2049/34 sowie teilweise das Flurstück Nr. 317/6 (Ringstraße).

Die genaue Lage und zeichnerischen Abgrenzungen des Geltungsbereiches des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ist im folgenden Übersichtsplan dargestellt.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form der frühzeitigen Offenlage:

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Mitte C“ und der Vorentwurf der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan mit Begründungen und Umweltbelange können in der Zeit vom

                                               23.02.2026 bis einschließlich 24.03.2026

bei der Verbandsgemeinde Rheinauen, Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Ludwigstraße 99, 67165 Waldsee, während der üblichen Dienststunden (Montag – Freitag 08.00 – 12.00 Uhr und Montag – Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung eingesehen werden.

Parallel zur öffentlichen Auslegung werden die Unterlagen (Planzeichnung, Begründung) während des o.g. Zeitraums auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rheinauen unter

https://www.vg-rheinauen.de/leben-in-der-vg/bauen-wohnen/bauleitplaene-offenlage/

zur Einsichtnahme bereitgestellt. Die Bekanntmachung finden Sie ebenso auf der Homepage unter www.vg-rheinauen.de.

Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an bebauungsplan@vg-rheinauen.de  vorgebracht werden.  An dieser Stelle sei der Hinweis gegeben, dass auch Kinder und Jugendliche als Teil der Öffentlichkeit gelten.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberück­sichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Normen) können bei den vorgenannten Stellen eingesehen werden.

Ortsgemeinde Otterstadt, 20.02.2026

gez. Theo Böhm
Ortsbürgermeister

 

 

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