[Amtlicher Beitrag] Gefährdung der Verkehrssicherheit durch Bäume und Sträucher

Bäume und Sträucher die in den öffentlichen Verkehrsraum wachsen können Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer behindern oder gefährden.

Aus diesem Grund ist es notwendig, dass die Pflanzen so zurückgeschnitten werden, dass keine Behinderungen oder Gefährdungen auftreten. Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn über dem Gehweg eine lichte Höhe von min. 2,20 m (Radweg 2,50 m) und über der Fahrbahn eine lichte Höhe von min. 4,00 m eingehalten werden. Ansonsten sind die Pflanzen bis zur Grundstücksgrenze zurück zu schneiden. Die Pflanzen sind an Verkehrszeichen so zurückzuschneiden, dass diese nicht verdeckt werden. Bitte denken Sie daran, dass Verkehrszeichen besonders wichtig für die Verkehrssicherheit sind. Unter Umständen können z.B. bei negativen Vorfahrtszeichen, wie „Halt ! Vorfahrt gewähren“ Leben und Gesundheit der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer von der guten Sichtbarkeit abhängen.

Gem. § 27 Abs. 5 Landesstraßengesetz sind Eigentümer und Besitzer von Grundstücken verpflichtet den Überhang zu beseitigen. Für den Fall der Nichtbeachtung ist die Verwaltung berechtigt die Pflanzen auf Kosten der verpflichteten Personen beseitigen zu lassen.

Straßenreinigung

Bitte helfen Sie mit, dass Otterstadt schön bleibt und entfernen Sie Unkraut und Schmutz vor Ihrem Grundstück. Die Verpflichtung dafür ergibt sich aus der Straßenreinigungssatzung der Ortsgemeinde Otterstadt.

Ein Verstoß gegen die Straßenreinigungspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Ihre Ordnungsbehörde

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