Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) – Flächennutzungsplan Verbandsgemeinde
Teiländerung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB – Aufstellungsbeschluss Teiländerung Feuerwehrgerätehaus
Bekanntmachung der Flächennutzungsplan-Teiländerung im Bereich des Bebauungsplanes „Am Stupfelweg“ in der Ortsgemeinde Waldsee; Beschluss zur Einleitung des Verfahrens „Teiländerung Feuerwehrgerätehaus Waldsee“
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Rheinauen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.06.2025 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, die Teiländerung des Flächennutzungsplanes für das geplante Feuerwehrgerätehaus in der Ortsgemeinde Waldsee, einzuleiten. Ziel der Teiländerung ist die Anpassung der bestehenden Darstellung im Flächennutzungsplan an die städtebaulichen Entwicklungsabsichten im Rahmen des aufzustellenden Bebauungsplanes „Am Stupfelweg“ und der damit verbundenen Zielsetzungen zur geordneten baulichen Entwicklung. Der räumliche Geltungsbereich der Teiländerung umfasst den geplanten Standort des Feuerwehrgerätehauses, nördlich der Schifferstadter Straße in räumlicher Nachbarschaft zur geplanten wohnbaulichen Arrondierung der Ortsgemeinde Waldsee. Der derzeit rechtswirksame Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Rheinauen stellt für das Plangebiet eine Fläche für Landwirtschaft dar. Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (Entwicklungsgebot). Die Teiländerung des Flächennutzungsplanes erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Stupfelweg“. Der Geltungsbereich umfasst den künftigen Standort des geplanten Feuerwehrgerätehaus nördlich der Schifferstadter Straße in räumlicher Nachbarschaft zur geplanten wohnbaulichen Arrondierung der Ortsgemeinde Waldsee. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Waldsee, den 20.06.2025
gez. Fassott
Bürgermeister