Amtliche Meldung

Vollzug des Baugesetzbuches – Ortsgemeinde Neuhofen, Bebauungsplan „Sportzentrum II“

hier: Bekanntmachung über die Einsicht in das Abwägungsergebnis
gemäß § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB

Der Ortsgemeinderat Neuhofen hat in seiner Sitzung am 12.07.2022 den Bebauungsplan „Sportzentrum II“ als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 24 GemO beschlossen.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wurden Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit abgegeben. Es wurden dabei von mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben (Unterschriftenliste). Die Ortsgemeinde Neuhofen hat diese Stellungnahmen geprüft. Der Ortsgemeinderat Neuhofen hat das Ergebnis der Prüfung in seiner Sitzung am 12.07.2022 beschlossen.

Das Ergebnis der Prüfung kann von den Personen, die eine vorgenannte Stellungnahme abgegeben bzw. unterzeichnet haben, in der Zeit vom

17. März 2023 bis zum 17. April 2023

im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen, Ludwigsstraße 99, 67165 Waldsee, während der üblichen Dienststunden (Montag bis Freitag 08.00 – 12.00 Uhr und Montag bis Donnerstag von 14.00 – 16.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Die Möglichkeit zur Einsicht ersetzt die Mitteilungspflicht gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB.

Neuhofen, 07.03.2023

Ortsgemeinde Neuhofen
gez. Marohn
Ortsbürgermeister

Der Beitrag steht unter Einhaltung der Bildrechte von Dritten zur freien Verfügung.